Allgemeine Geschäftsbedingungen Eazzypark

Artikel 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN:
1.1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: die betreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. EAZZYPARK: Nutzer dieser Bedingungen, das Unternehmen, dass Fahrzeuge der Reisenden in Empfang nimmt, parkt und abliefert.
1.3. KUNDE: alle natürlichen und rechtlichen Personen die mit Eazzypark über das zustande kommen einer Vereinbarung verhandeln und/oder mit Eazzypark schließen. Eazzypark und der Kunde werden nachstehend zusammen die „Parteien“ genannt.
1.4. PARKDAUER: die Periode in der das Fahrzeug vom Kunden geparkt wird. Das ist die Periode zwischen dem Startdatum (einschließlich dieses Datum) und Enddatum (einschließlich dieses Datum) des Parkens.
1.5. PARKVEREINBARUNG: die Vereinbarung womit im Auftrag des Kunden das Auto gegen Bezahlung der Kosten geparkt werden darf.
Artikel 2: ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG UND ANWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Vereinbarungen zwischen Eazypark und dem Kunden. Die Vereinbarung entsteht in dem Moment, wenn Eazzypark eine von beiden Parteien unterschriebene Auftragsbestätigung erhält. Die Auftragsbestätigung basiert sich auf die Informationen die der Kunde bei der Buchung an Eazzypark gegeben hat. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Ankunft und Abfahrtzeit sowie die Daten des Fahrzeuges. Die Auftragsbestätigung muss die Vereinbarung korrekt und vollständig darstellen.
2.2. Die Vereinbarung kommt an Stelle von, und ersetzt, sämtliche früheren Vorschlägen, Korrespondenz, Vereinbarungen oder mündliche/schriftliche Kommunikation.
2.3. Beim Unterzeichnen der Parkvereinbarung werden die Schlüssel übergeben und erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass Eazzypark sein Auto parkt. Bei Rückkehr wird das Auto in die Nähe der Ankunftshalle zurückgegeben.
2.4. Die Vereinbarung wird für die genannte Parkdauer abgeschlossen, und danach automatisch beendet.
2.5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam wird, bleiben alle übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Im vorgenannten Fall werden die Parteien in Verhandlungen treten, um sich einig zu werden über eine alternative Bestimmung die der ursprünglichen Bestimmung so genau wie möglich entspricht.
2.6. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehandhabt vom Kunden werden ausdrücklich abgelehnt und gehören ausdrücklich nicht zur Vereinbarung.
2.7. Mögliche Ausnahmeregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und gelten nur wenn sie von Eazzypark schriftlich akzeptiert wurden.
Artikel 3: BUCHEN, ZAHLEN UND STORNIEREN
3.1. Buchen: Der Kunde kann einen Parkservice buchen, indem er in einer Buchung die Ankunfts- und Rückkehrzeiten angibt. Der Kunde ist jederzeit, bis zu einer Stunde vor Anfang der Parkdauer, berechtigt die Parkdienstleistung zu buchen. Buchungen innerhalb 1 Stunde vor Anfang der Parkdauer können ausschließlich via 040-2870007 nach telefonischer Rücksprache, gemacht werden.
3.2. Nichtanerkennung: Eazzypark ist berechtigt um ohne Angabe von Gründen buchungen nicht anzuerkennen.
3.3. Zahlen: Online oder bei Abfahrt des Kunden wird die Zahlung in Bar oder per Kartenzahlung stattfinden.
3.4. Stornierungen vor 24 Stunden: Der Kunde hat das Recht um die Buchung kostenlos zu stornieren, unter der Bedingung, dass dies mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtzeit (c.q. Abgabezeit des Fahrzeuges) passiert.
3.5. Stornierungen nach 24 Stunden: Wenn die Stornierung später als 24 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtzeit stattfindet, hat Eazzypark das Recht, dem Kunden den vollständigen Betrag der Buchung in Rechnung zu stellen.
3.6. No Show: Wenn der Kunde die Buchung nicht storniert hat aber nicht antritt (no show), hat Eazzypark außerdem das Recht, dem Kunden den vollständigen Betrag der Buchung in Rechnung zu stellen.
Artikel 4: PARKEN, ZURÜCKGEBEN, BESCHWERDEN
4.1. Parken: Bei Ankunft werden die Schlüssel an Eazzypark abgegeben.
4.2. Zurückgeben: Der Kunde muss Eazzypark nach der Landung anrufen, unter der dafür bestimmten Nummer. Das Fahrzeug und die Schlüssel werden zurückgegeben bei Vorlage einer Kopie der Parkvereinbarung und einen gültigen Ausweis der nachweist, dass die Parkvereinbarung vom Kunden abgeschlossen wurde. Eazzypark behält sich das Recht vor, eine Fotokopie des Ausweises zu machen. Eazzypark behält sich das Recht vor, das Fahrzeug des Kunden nicht abzugeben, wenn diese Dokumente nicht präsentiert werden können.
4.3. Verspätung: Der in der Buchung erwähnte Rückflug, sofern nicht vorher bekannt, ist entscheidend für das Bereitstellen des Fahrzeuges nach Ankunft. Eazzypark muss laut Sorgfaltspflicht das Fahrzeug bei Ankunft so gut wie möglich bereitstellen, jedoch kann es vorkommen, dass der Kunde bei der Rückkehr wegen unvorhersehbaren Umständen auf das Fahrzeug warten muss. Eazzypark übernimmt hierfür keine Haftung. Der Kunde muss berichten wenn er mit einem anderen Flug zurückkommt.
4.4. Warten: Eine Standard Wartezeit wurde in den Gebühren aufgenommen. Bei Verspätungen wird Eazzypark keine Mehrkosten in Rechnung bringen.
4.5. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug bei der Rückgabe im gleichen Zustand befindet als bei der Abgabe.
4.6. Beschwerden über die Dienstleistungen von Eazzypark, einschließlich angebliche Schäden, müssen zur Zeit der Rückgabe vom Kunde oder Fahrer unmittelbar im Vertrag gemeldet werden. In Ermangelung davon kann Eazzypark Ihre Beschwerde nicht in Behandlung nehmen.
4.7. Die Äußerung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
Artikel 5: VERPFLICHTUNGEN VON KUNDEN
5.1. Der Kunde ist verpflichtet:
A. Dafür zu sorgen, dass die gesamte Ausrüstung (Elektronik) ausgeschaltet ist. Eazzypark wird nur die Elektronik verwenden, die für den Transport des Autos notwendig ist (unter anderem Beleuchtung, Spiegelbedienung, Stuhl). Sollte das Fahrzeug nicht starten, wird Eazzypark nichts daran tun, es sei denn es ist der Wunsch des Kunden. In dem Fall liegt das Risiko beim Kunden der Eazzypark beauftragt hat.
B. Dafür zu sorgen, dass sich keine Wertgegenstände im Auto befinden.
C. Dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug während der Buchungsperiode ausreichend versichert ist.
D. Mögliche Schäden und/oder sonstige (technische) Mängel des Fahrzeuges dem Fahrer, der das Fahrzeug annimmt, zu melden. In Ermangelung davon verfällt das Recht auf Beschwerden bezüglich Schäden.
E. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges sicherstellen, dass das Fahrzeug sich im gleichen Zustand befindet als bei Abgabe. Angebliche Schäden müssen in der Vereinbarung angegeben werden.
Artikel 6: VERPFLICHTUNGEN UND BEFÜGNISSE VON EAZZYPARK:
6.1.
A. Eazzypark hat die Verpflichtung und Befugnis das Auto vom Kunden zu parken.
B. Eazzypark hat die Verpflichtung auf Wunsch des Kunden den Führerschein und Ausweis zu zeigen
C. Eazzypark hat die Befugnis um Änderungen durchzuführen, unter anderem im Stand des Stuhls und Spiegels, was für eine sichere Nutzung des Fahrzeuges notwendig ist.
D. Eazzypark hat die Verpflichtung um sorgfältig mit den erhaltenen, persönlichen Daten bezüglich der Buchung umzugehen. Dies ist im Sinne des Datenschutzgesetzes.
E. Eazzypark hat die Verpflichtung um das Fahrzeug des Kunden von qualifizierten und professionellen Leuten parken zu lassen (Ekkersrijt Son en Breugel). Eazzypark hat die Verpflichtung um diese Tätigkeiten auf ordentliche Art und Weise zu erledigen. Das heißt, dass die Mitarbeiter von Eazzypark mindestens zwei Jahre den Führerschein haben, ein Führungszeugnis vorzeigen können, genug Pausen haben und zwölf Stunden vor Anfang und während der Tätigkeiten keine Stimulanzien zu sich nehmen (unter anderem Alkohol).
ARTIKEL 7: HAFTUNG
7.1. Schäden können nur in Behandlung genommen werden, wenn der Kunde vorher und nachher Fotos hat gemacht. Vorher ohne Schaden, nachher mit Schaden. Voraussetzung ist, dass diese Fotos nachweislich im Beisein eines unserer Fahrer gemacht wurden.
7.2. Für direkte und indirekte Schäden, inklusive Folgeschäden, immaterielle Schäden, Verletzungen, Gewinnausfall und/oder Umweltschäden, am Fahrzeug, Kunden oder an einer dritten Partei, die durch Eazzypark verursacht wurden, ist Eazzypark nur haftend wenn es um Absicht oder bewusste Verwegenheit geht.
7.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Paragraf 2 dieses Artikels muss ein kaskoversicherter Kunde, falls möglich, diese Kaskoversicherung verwenden und bevorzugen.
7.4. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Paragrafen 2 und 3 dieses Artikels haftet Eazzypark nicht für Schäden am Fahrzeug, die während der Dienstleistung, für Verlust oder Verringerung des no-claim Rabatts und/oder für Verringerung des Bonus-Malus Rabatts auf die Autoversicherung des Kunden entstanden sind.
7.5. Sofern Eazzypark zwingend gesetzlich haftet für jeglichen Schadenersatz, dann muss der zu ersetzender Schaden auf den Betrag begrenzt werden, der von Eazzyparks Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, erhöht um den Betrag gemäß des Eigenrisikos der Versicherungsvereinbarung von Eazzypark.
7.6. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Paragraf 4 dieses Artikels haftet Eazzypark nicht für (Schaden durch) Diebstahl, Unterschlagung oder Einbruch vor, während oder nach der Parkdauer.
7.7. Der Kunde hält Eazzypark schadlos für alle Ansprüche von Dritten resultierend aus und/oder bezüglich Tätigkeiten die Eazzypark durchgeführt hat.
7.8. Aus dem Teil der Vereinbarung wo Schäden bei Ankunft des Fahrzeuges angezeigt werden können keine Rechte abgeleitet werden.
ARTIKEL 8: HÖHERE GEWALT
8.1. Wenn Eazzypark eine Vereinbarung nicht nachkommt, wird dies Eazzypark nicht angerechnet im Falle einer höheren Gewalt. Eazzypark haftet deshalb nicht für Schäden, genannt in Artikel 7, Paragraf 2, die von einer höheren Gewalt verursacht wurden.
8.2. Unter höherer Gewalt versteht man jegliche Umstände worauf Eazzypark keinen Einfluss hat und die die Parkvereinbarung zeitlich oder bleibend verhindern. Dies ist also nicht auf Gefahr von Eazzypark. Hierzu gehören zum Beispiel: Streik, Vandalismus, Stromstörung, Brand, Explosionen, Wasserschaden, Blitzschlag oder Mangel von Dritten.
ARTIKEL 9: GELTENDES RECHT
9.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Eazzypark und dem Kunden unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten die aus der Rechtsbeziehung resultieren oder hiermit zu tun haben, wofür diese allgemeinen Geschäftsbedingen gelten, werden exklusiv der zuständigen Gerichte vorgelegt in der Gegend wo Eazzypark situiert ist, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften nicht anders bestimmen.
9.2. Änderungen: Änderungen in der Vereinbarung können nur schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.