Reserveer hieronder

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

Parq Point: Der Dienstleister und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Parq Point über den Abschluss eines Vertrags verhandelt und/oder mit Parq Point einen Vertrag über die Inanspruchnahme von Parkdienstleistungen abschließt.
Plattform: Eine Website eines Dritten, über die die Dienstleistungen von Parq Point angeboten werden.
Parkvertrag: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, aufgrund dessen Parq Point im Auftrag des Kunden und gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts das Fahrzeug des Kunden übernimmt, abstellt und zurückgibt.
Parkdauer: Der Zeitraum, in dem das Fahrzeug des Kunden geparkt wird. Dieser Zeitraum beginnt mit dem vereinbarten Beginn der Parkleistung (einschließlich dieses Datums und dieser Uhrzeit) und endet mit dem vereinbarten Ende der Parkleistung (einschließlich dieses Datums und dieser Uhrzeit).
Parkeinrichtung: Ein Parkplatz oder Parkhaus einschließlich aller dazugehörigen Flächen und Einrichtungen, die zum Abstellen von Fahrzeugen bestimmt sind.
Parkserviceart: Die Art der Parkdienstleistung, bestehend aus Shuttle-Parken, Valet-Parken oder Parken in fußläufiger Entfernung. Die gewählte Parkserviceart und deren Beschreibung sind jederzeit auf dem Parknachweis ersichtlich.
Optionen: Zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen wie beispielsweise überdachtes Parken, Laden von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugwäsche.
Einrichtungen: Merkmale der Parkdienstleistung im Hinblick auf Service und Sicherheit, wie insbesondere Videoüberwachung, Umzäunung, Sanitäranlagen, 24-Stunden-Verfügbarkeit oder Schlüsselverwahrung.
Parknachweis: Gutschein oder Reservierungsbestätigung, die als Nachweis der Reservierung dient und den Zugang zur Parkeinrichtung ermöglicht.
Parkentgelt: Das vom Kunden für die Inanspruchnahme der Parkdienstleistung zu entrichtende Entgelt.
Parteien: Parq Point und der Kunde gemeinsam.
Reservierung: Die vom Kunden über die Website von Parq Point oder über eine angeschlossene Plattform vorgenommene Buchung.
Fahrzeug: Das Kraftfahrzeug, das der Kunde im Zusammenhang mit der Reservierung und/oder dem Parkvertrag an Parq Point übergibt.
Laden von Elektrofahrzeugen: Die Möglichkeit, ein Elektrofahrzeug über eine der verfügbaren Ladestationen der Parkeinrichtung aufzuladen.

Artikel 2. Unternehmensangaben

Firmenname: Parq Point

Anschrift:
Kiotoweg 147
3047 BG Rotterdam
Niederlande

Telefon: +31 6 41939265

E-Mail: info@parqpoint.nl

Handelsregister-Nr. (KvK): 93564783

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): NL866451389B01

Artikel 3. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungen des Kunden sowie für alle zwischen Parq Point und dem Kunden geschlossenen Parkverträge.
Vor Abschluss des Vertrags wird dem Kunden der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website, über die die Reservierung erfolgt, zur Verfügung gestellt. Sollte dies nach den Umständen nicht möglich sein, wird Parq Point den Kunden vor Vertragsabschluss darüber informieren, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden können.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese werden nicht Bestandteil des Parkvertrags.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Artikel 4. Vertragsschluss

Der Parkvertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde das Fahrzeug an Parq Point übergibt und Parq Point das Fahrzeug übernimmt.
Die Reservierung basiert auf den vom Kunden gegenüber Parq Point gemachten Angaben. Auf Grundlage dieser Angaben wird der Parkvertrag durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Abflug- und Ankunftszeiten, Fahrzeugdaten sowie sonstige für die Durchführung der Parkdienstleistung erforderliche Informationen. Die Reservierung gilt als vollständige und zutreffende Wiedergabe des Vertragsinhalts. Die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Informationen erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Kunden.
Der Parkvertrag wird für die in der Reservierung und im Parkvertrag vereinbarte Parkdauer abgeschlossen. Wird das Fahrzeug später als vereinbart abgeholt, bleiben die Bestimmungen der Reservierung, des Parkvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar. Die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Parkdauer sowie etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind vor Herausgabe des Fahrzeugs vollständig zu begleichen.
Dem Kunden wird innerhalb der Parkeinrichtung ein Stellplatz nach Wahl von Parq Point zugewiesen, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Option, wie beispielsweise überdachtes Parken, gebucht wurde.

Artikel 5. Reservierung, Zahlung und Stornierung

Zahlung:Die Zahlung erfolgt online im Rahmen der Reservierung entweder direkt über die Website von Parq Point oder über eine angeschlossene Plattform.
Preisgestaltung:Das Parkentgelt wird auf Grundlage der von Parq Point festgelegten Tarife und der Dauer des Aufenthalts des Fahrzeugs in der Parkeinrichtung berechnet. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Stornierung mehr als 24 Stunden vor Beginn der Parkdauer:Eine Reservierung kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Parkdauer kostenfrei storniert werden. Die Stornierung hat schriftlich gegenüber der Stelle zu erfolgen, bei der die Reservierung vorgenommen wurde.
Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Parkdauer:Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Parkdauer, wird der vollständige Reservierungsbetrag fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Nichterscheinen („No Show“):Erscheint der Kunde nicht zur vereinbarten Zeit und wurde die Reservierung nicht storniert, ist Parq Point berechtigt, den vollständigen Reservierungsbetrag einzubehalten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Vorzeitige Fahrzeugabholung:Holt der Kunde das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Parkdauer ab, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Reservierungsbetrags. Änderungen der Parkdauer können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabezeitpunkt über die Stelle vorgenommen werden, bei der die Reservierung erfolgt ist.
Für Änderungen innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt oder während der laufenden Parkdauer behält sich Parq Point das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben.
Verspätete Fahrzeugabholung:Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Parkdauer ab, wird die zusätzliche Parkzeit gesondert berechnet und ist unmittelbar an Parq Point zu entrichten. Änderungen der Parkdauer können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabezeitpunkt vorgenommen werden. In diesem Fall ist der zusätzliche Betrag unmittelbar bei der Änderung online zu bezahlen.

Artikel 6. Parkvorgang, Fahrzeugrückgabe und Beschwerden

Parkvorgang:Bei der Ankunft hat der Kunde den Anweisungen von Parq Point Folge zu leisten. Der Reservierungsbestätigung ist zu entnehmen, ob die Fahrzeugschlüssel an Parq Point zu übergeben sind.
Fahrzeugrückgabe:Der Kunde hat Parq Point nach seiner Landung unter der hierfür vorgesehenen Telefonnummer zu kontaktieren. Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, aus dem hervorgeht, dass der Kunde Vertragspartner des Parkvertrags ist. Parq Point ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern oder aufzuschieben, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können oder begründete Zweifel an der Identität der abholenden Person bestehen. Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Kunde den Empfang digital oder schriftlich zu bestätigen.

Soweit im Parknachweis ein abweichendes Verfahren für Fahrzeugabgabe oder Fahrzeugübernahme beschrieben ist, hat dieses Vorrang.

Verspätungen:Maßgeblich für die Bereitstellung des Fahrzeugs bei Rückkehr ist der in der Reservierung angegebene Rückflug, sofern dieser im Voraus bekannt war. Parq Point verpflichtet sich im Rahmen einer angemessenen Bemühenspflicht, das Fahrzeug möglichst rechtzeitig bereitzustellen. Wartezeiten können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Änderungen der Ankunftszeit des Rückflugs sind Parq Point unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
Wartezeiten:Die regulären Tarife beinhalten eine übliche Wartezeit. Bei Flugverspätungen von weniger als vier Stunden werden keine zusätzlichen Wartegebühren berechnet. Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden ist Parq Point berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
Mit seiner digitalen oder schriftlichen Empfangsbestätigung erklärt der Kunde, dass sich das Fahrzeug bei Rückgabe in einem Zustand befindet, der im Wesentlichen dem Zustand bei Übernahme entspricht.
Beschwerden über die Dienstleistungen von Parq Point, einschließlich behaupteter Fahrzeugschäden, sind unverzüglich bei Fahrzeugrückgabe geltend zu machen. Nach Eingang einer schriftlichen Schadensmeldung wird die zuständige Abteilung von Parq Point den Vorgang prüfen und mit dem Kunden Kontakt aufnehmen. Ohne schriftliche Schadensmeldung kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden; sämtliche Ansprüche des Kunden verfallen.
Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beantwortet. Erfordert die Bearbeitung mehr Zeit, erhält der Kunde innerhalb dieser Frist eine Eingangsbestätigung mit einer voraussichtlichen Angabe des Bearbeitungszeitraums.
Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
Stellt sich heraus, dass der vom Kunden geltend gemachte Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, wird für den entstandenen Untersuchungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 85,00 zzgl. Umsatzsteuer berechnet.

Artikel 7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich keine Wertgegenstände im Fahrzeug befinden.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug während der gesamten Parkdauer ordnungsgemäß versichert ist. Mindestens eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss bestehen. Auf Verlangen von Parq Point hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, vorhandene Schäden oder sonstige technische Mängel des Fahrzeugs bei der Übergabe gegenüber Parq Point bzw. dem übernehmenden Fahrer anzugeben. Unterbleibt dies, verliert der Kunde das Recht, Ansprüche wegen hiermit zusammenhängender Schäden geltend zu machen.

Artikel 8. Rechte und Pflichten von Parq Point

Bei Parkdienstleistungen mit Schlüsselübergabe ist Parq Point berechtigt, das Fahrzeug des Kunden innerhalb der Parkeinrichtung zu bewegen und umzuparken.
Parq Point ist verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers anzuwenden. Zu diesem Zweck setzt Parq Point unter anderem Videoüberwachung, Umzäunungen, Schrankenanlagen oder eine 24-Stunden-Bewachung ein.
Der Fahrer von Parq Point ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen seinen Führerschein sowie einen Identitätsnachweis vorzulegen.
Parq Point ist berechtigt, Sitz- und Spiegelpositionen des Fahrzeugs anzupassen, soweit dies für eine sichere Nutzung des Fahrzeugs erforderlich ist.
Parq Point verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden sorgfältig und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
Parq Point verpflichtet sich, ausschließlich qualifiziertes und fachkundiges Personal einzusetzen. Die Mitarbeiter müssen mindestens seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, ein Führungszeugnis vorweisen können, ausreichende Ruhezeiten einhalten und in den zwölf Stunden vor Dienstbeginn sowie während der Arbeitszeit keine berauschenden oder leistungsbeeinträchtigenden Substanzen, einschließlich alkoholischer Getränke, konsumieren.
Die Verpflichtungen von Parq Point stellen Bemühenspflichten („Best Efforts“) dar und keine Erfolgsgarantien.

Artikel 9. Schäden und Haftung

Parq Point haftet nicht für Schäden, die der Kunde nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet hat.
Schadensmeldungen bezüglich des Fahrzeugs werden nur bearbeitet, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübernahme durch Parq Point noch nicht vorhanden war und bei Fahrzeugrückgabe festgestellt wurde. Die von Parq Point angefertigten Fotos und Aufzeichnungen gelten als maßgeblich, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt.
Parq Point haftet nicht für Schäden, soweit diese von der Versicherung des Kunden ersetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsfall seiner Versicherung zu melden; andernfalls verliert er seine Ansprüche gegenüber Parq Point.
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet Parq Point nicht für Schäden am Fahrzeug während der Dienstleistung sowie nicht für den Verlust eines Schadenfreiheitsrabatts oder sonstiger versicherungsrechtlicher Bonusansprüche.
Der Kunde stellt Parq Point von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit den von Parq Point erbrachten Leistungen entstehen.
Die Meldung eines Schadens bei Rückgabe des Fahrzeugs stellt ausschließlich eine fristgerechte Anzeige dar und begründet kein Anerkenntnis einer Haftung. Mitarbeiter von Parq Point sind nicht befugt, Haftungsanerkenntnisse abzugeben. Ausschließlich die hierfür zuständige Fachabteilung ist berechtigt, eine Haftung anzuerkennen.
Parq Point haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.

Artikel 10. Höhere Gewalt

Eine Pflichtverletzung von Parq Point ist nicht zu vertreten, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In einem solchen Fall haftet Parq Point nicht für Schäden im Sinne von Artikel 9.
Höhere Gewalt umfasst sämtliche von Parq Point nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Parkvertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen oder erheblich erschweren und die weder gesetzlich noch nach Treu und Glauben dem Risikobereich von Parq Point zuzurechnen sind. Hierzu zählen insbesondere Streiks, Vandalismus, Stromausfälle, Feuer, Explosionen, Wasserschäden, Blitzschlag, Naturereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Parq Point sowie Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

Artikel 11. Datenschutz

Parq Point verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Durchführung des Vertrags.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich insoweit verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erbringung der Dienstleistungen oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Parq Point trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten.

Artikel 12. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht des Staates, in dem Parq Point seinen Geschäftssitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, werden ausschließlich dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz von Parq Point vorgelegt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

Parq Point behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Wie kann ich helfen?